Informationen zur Flüssiggaskontrolle 

Wir bitten Sie vor der Kontrolle folgende Vorbereitungen zu treffen: Halten Sie die Fahrzeugpapiere, Bedienungsanleitungen von zu prüfenden Gasgeräten und Prüfdokumente von früheren Kontrollen bereit. Sind alle Gasgeräte zugänglich und können sie gestartet werden (Rechaud, Boiler, Batterien Zünder, Heizung, Kühlschrank, Backofen usw.)?

Ansonsten werden die Gasgeräte nicht kontrolliert. Sind die Gasgeräte sauber? Nach dem Entfernen von Abdeckungen, (Heizung) wird eine Grundsauberkeit verlangt. Verschmutzte Gasgeräte können in ihrer Funktion beeinträchtigt sein und müssen gereinigt werden. Dieser Mehraufwand wird verrechnet! Ist noch genügend Gas/Druck in den Gasflaschen?

Ohne angeschlossene Gasflasche kann die Kontrolle nicht durchgeführt werden. Ist der Boiler mit Wasser gefüllt? Der/Die Boiler/Heizung kann nur mit Wasser gestartet werden. Bei Vertretung durch eine andere beauftragte Person sind die Information an diese Kontaktpersonen weiterzugeben. In den Kosten sind folgende Arbeiten integriert: Kontrolle der Dichtheit des gesamten Gassystems Kontrolle aller Gas-Geräte auf Funktion Kontrolle der Druckregulierung (Druckregulierventil) Kontrollbescheinigung inklusive Flüssiggas-Vignette Mehraufwand für die Bereitstellung und oder wegräumen von Material für die Inbetriebnahme der Anlage wird in Rechnung gestellt. 

Die Kontrollen der Flüssiggasanlagen sind alle drei Jahre zu wiederholen.